Die neue Norm DIN VDE 0834-1:2025-04 wird die bisherige Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten ablösen.
Wichtig zu wissen ist, dass es für Anlagen, die nach der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 verbaut und geprüft sind, keinen Bestandsschutz gibt. Diese müssen nach einer Kulanzzeit von 24 Monaten so umgerüstet werden, dass sie DIN VDE 0834-1:2025-04 konform sind.
Weitere Informationen finden Sie hier in dem Artikel von Oliver Müller, Sachverständiger für Rufanlagen.