8. Hinweisgeberschutzgesetz

Ombudsperson nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wir nehmen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien sehr ernst. Zur Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir eine unabhängige Ombudsperson benannt.

Die Ombudsperson steht allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung, um Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände in unserem Unternehmen zu melden.

Hinweise können insbesondere zu folgenden Themen abgegeben werden:

Verstöße gegen geltendes Recht
Korruption und Betrug
Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften
Diskriminierung oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen

Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch kann die Meldung auch anonym erfolgen. Die Ombudsperson prüft die Hinweise sorgfältig und leitet – soweit erforderlich – weitere Schritte ein.

Kontakt zur Ombudsperson:
Rechtsanwalt Oliver M. Niederjohann
Tel.: 0214-73487 705
Mail: niederjohann@gmail.com

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